Covid und unser Verein

Covid und unser Verein
 

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der besonderen Bedingungen im gesellschaftlichen Leben durch die Corona-Pandemie ist der Verein "Satzkorn Miteinander" e.V. als Partner der Landeshauptstadt Potsdam bei der Nutzung des Kulturraums im Gemeindehaus angehalten, bestimmte Standards einzuhalten und bestehende amtliche Anordnungen durchzusetzen. Deshalb sind alle Gruppen verpflichtet darauf zu achten, dass die Teilnehmer weitestgehend vor Coronavirus-Erkrankungen (COVID-19) geschützt werden.

Neben der Beachtung der Hygieneregeln, wie Hände waschen und desinfizieren, kann das Tragen von medizinischen OP- oder FFP2- Masken sowie die Einhaltung von 1,5 m Abstand zu anderen Personen unter bestimmten Bedingungen, die Gefahr der Übertragung von Bakterien und Viren mindern.

Eine weitere Maßnahme zum Schutz der Teilnehmer von Veranstaltungen ist die Einhaltung der 3G-Regel bei der Zusammenkunft in geschlossenen Räumen. Die 3G-Regelung sieht vor, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen an den Veranstaltungen teilnehmen. Selbstverständlich darf der PCR-Test nicht älter als 24 Stunden sein und muss ein negatives Ergebnis auf Covid bestätigen.

Über die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Liste zu führen, die dann nach vier Wochen vernichtet wird, falls keine Maßnahmen durch das Gesundheitsamt erforderlich werden. In dieser Liste sind folgende Daten festzuhalten:

Datum und Art der Veranstaltung, Name, ggf. Vorname, Telefonnummer/Emailadresse, geimpft, genesen, getestet, Unterschrift.

Zu den Veranstaltungen müssen die Teilnehmer die entsprechenden Nachweise mitführen und dem Verantwortlichen der Veranstaltung oder einen Vorstandsmitglied des Vereins auf Verlangen vorzeigen!
Personen ohne Nachweise können nicht an der Veranstaltung teilnehmen!


Die Verantwortlichen/Organisatoren der Gruppen sind gegenüber dem Gesundheitsamt oder dem Ordnungsamt in der Verantwortung bei eventuellen Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Geimpfte und Genesene haben die Möglichkeit, ihren Status auf Dauer beim Verantwortlichen der Gruppe oder Vorstand speichern zu lassen, damit zu Folgeveranstaltungen nicht jedes Mal der Nachweis mitgeführt werden braucht. Natürlich wird die Speicherung des Status auf Wunsch des Betreffenden gelöscht, spätestens sobald die Covid-Maßnahmen beendet werden.

Die oben dargestellten Maßnahmen spiegeln bereits bestehende staatliche Gesetze und Vorschriften wider und werden entsprechend der behördlicher Vorgaben angepasst. Diese Info dient dem Aufruf, die von uns bereits praktizierten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-Pandemie kontinuierlich fortzuführen und nicht nachzulassen in dem Bemühen eines aktiven gesellschaftlichen Lebens unter den bestehenden besonderen Bedingungen.

In der Hoffnung, dass alle Vereinsmitglieder und Veranstaltungsteilnehmer weiterhin gesund bleiben, grüßt

Peter Gebauer
1.Vorsitzender

 

 
 
 
 
 

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Veröffentlichung

Mi, 10. November 2021

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